02.12.20 -

 24.01.2021

Deltabeben Regionale 2020

In Kooperation mit der Kunsthalle Mannheim und dem Port 25 – Raum für Gegenwartskunst

Im Mannheimer Kunstverein sind vertreten:
Petra Arnold, Doris Erbacher, Alice Glagau, Marie Gouil, Ann-Kathrin Krächan,
Maria Kropfitsch, Rainer Negrelli, Grit Reiss, Rahel Sorg und Silvia Szabó  

Digitaler Raum zur Ausstellung
Hier geht es zum Digitalen Raum „Deltabeben – Regionale“ mit Informationen zu den im Mannheimer Kunstverein ausgestellten Künstler*innen, Bildmaterial und Ausstellungsansichten

Alle zwei Jahre und 2020 bereits zum sechsten Mal, findet – abwechselnd in Mannheim und Ludwigshafen – das „Deltabeben“ statt: Ein gemeinsames Ausstellungsprojekt der Institutionen für zeitgenössische Kunst. Mittlerweile ist es zu einer fortlaufenden Überblicksschau zum Kunstschaffen in der Metropolregion Rhein-Neckar avanciert, die die künstlerische Vielfalt immer wieder aufs Neue einem breiten Publikum vergegenwärtigt und dokumentiert. Die teilnehmenden Künstler*innen kommen aus allen Teilen der Region zwischen Mannheim, Mainz, Heidelberg und Karlsruhe. Ihr Spektrum reicht von Fotografie, Malerei, skulpturalen und installativen Arbeiten bis zur Video- und Performancekunst. Das Projekt „Deltabeben“ dient auch dem Austausch und der Vernetzung zwischen den einzelnen Kunstszenen der Region und zeigt einmal mehr, wie urban und vielfältig die Metropolregion Rhein-Neckar mit ihren Künstler*innen und ihrer Kunst ist.

Zur Ausstellung erscheint ein umfangreicher Katalog mit 128 Seiten im Verlag Stefanie Kleinsorge zum Preis von 16,50 € (inkl. MwSt) (Mitgliederpreis 14,00 €) zzgl. Versand.
Bestellungen sind unter info@mannheimer-kunstverein.de möglich.

Veranstaltungen

Digitales Grand Opening – Deltabeben Regionale

Samstag, 12.12.2020
 | 
04:27

Digitale Deltabeben – Preisverleihung

Mittwoch, 20.01.2021
 | 
04:27

Digitale Preisverleihung der „Deltabeben Regionale 2020“ 

Ulises Morales Lamadrid wird mit dem diesjährigen Deltabeben-Preis ausgezeichnet.

„Mit diesen poetischen, sensiblen und in Themen- sowie Materialauswahl beeindruckenden Werken hat Ulises Morales Lamadrid die Jury überzeugt“, verkündete die stellvertretende Direktorin der Kunsthalle Mannheim, Dr. Inge Herold, den Gewinner des diesjährigen Deltabeben-Preises. Der Preis ist mit 3000 € dotiert und wird aus Spenden-Mitteln der VR Bank Rhein Neckar finanziert. „Die Entscheidung war bei so einer Vielzahl von qualitätvollen und sehr unterschiedlichen Positionen nicht leicht, aber die Jury hat sich schnell mehrheitlich für Ulises Morales Lamadrid ausgesprochen“, erklärt Dr. Inge Herold. Der Künstler wurde 1966 in Havanna, Cuba geboren und studierte Freie Kunst an der Universidad de la Habana. Heute lebt und arbeitet er in Neustadt an der Weinstraße. Er beteiligte sich an zahlreichen internationalen Ausstellungen und war 2015 Stipendiat des Botnik Studio, Göteborg. Im Zentrum seiner Arbeit, die sich zwischen Malerei, Skulptur, Zeichnung und Installation bewegt, stehen der Mensch, dessen soziale Umgebung sowie die Gedächtniskultur. Auch in den beiden Werken, die für die Regionale ausgewählt wurden und in der Ausstellung im PORT25-Raum für Gegenwartskunst zu sehen sind, klingen diese Themen an. Die Installation „Operación inversa (Umkehrung der Ideale)“, 2015-2020, etwa zeigt Fotoporträts schwarzer Menschen aus Kuba, die in goldenen Puderdosen platziert sind, und stellt Stereotype in Frage, die nicht nur für die kubanische Gesellschaft stehen.

Hausordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich im Mannheimer Kunstverein e.V. (MKV) und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Die Beachtung der Hausordnung liegt in Ihrem eigenen Interesse.

Hausrecht

Der Vorstand übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mannheimer Kunstvereins e.V., das Hausrecht aus. Anweisungen sind daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz der ausgestellten Kunstwerke.

Besucherinnen und Besucher des MKV

Die Hausordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Ausstellungsgebäudes erkennen sie die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

Verhalten in den Ausstellungsräumen

Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren.
In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbei zu führen.

Tiere dürfen nicht in den Ausstellungsraum mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.

Im Ausstellungsraum des MKV ist es nicht erlaubt zu essen und zu trinken. Das Mitführen von Flüssigkeiten ist grundsätzlich untersagt.

Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. ihnen anvertraute Schüler.

Erwachsene Begleiterinnen und Begleiter von Kindern und Jugendlichen sind für ein angemessenes Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Dies gilt auch für den Besuch von Schulklassen.

Gruppenleiter sind angewiesen, bei ihrer Gruppe zu bleiben und diese zusammenzuhalten. Im Fall einer gebuchten Führung kann die Führungskraft des MKV´s eine Führung abbrechen, wenn sich die Gruppe auch nach mehrmaligem Bitten unangemessen verhält oder wenn es nach Aufforderung nicht gelingt, die Gruppe zusammenzuhalten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Führungsgebühr.

Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Die Nutzung von Mobiltelefonen zum Telefonieren ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Störungen anderer Besucher durch Lärm und unangemessen lautes Auftreten sind zu unterlassen.

Die Direktion ist berechtigt, bei Diebstählen eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.

Ablegen der Garderobe und des Gepäcks
Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen Gegenständen aller Art, wie zum Beispiel Regenschirmen, Rucksäcken, Rückentragen für Kinder, Wanderstöcken oder Taschen größer als DIN A4 (ca. 20×30 cm) sowie mit nassen Bekleidungsstücken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.  

Fotografieren und Filmen

Im Foyer und in den Ausstellungsräumen ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke grundsätzlich gestattet; es sei denn, in einem Wandtext wird dies ausdrücklich untersagt. Beim Fotografieren und Filmen sind Persönlichkeitsrechte der anwesenden Besucherinnen und Besucher sowie der anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten. Die Verwendung von künstlichem Licht (Blitzlicht, Lampen u. ä.), Stativen, großen Kameraobjektiven, Selfie-Sticks, Drohnen oder ähnlichen Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Die Besucherinnen und Besucher sind selbst für die Beachtung und Wahrung von Bild-und Urheberrechten verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung im Internet und in den Social Media keine private Nutzung darstellt und Sie damit möglicherweise Urheberrechte verletzen.
Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Zustimmung des MKV erlaubt.

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung und Aufrechterhaltung der Hausordnung zu achten, deshalb ist den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Besucherinnen und Besucher bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung den weiteren Aufenthalt im Gebäude zu untersagen. Bei wiederholten Verstößen spricht die Direktion ein Hausverbot aus. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht bei Verweis aus dem Gebäude nicht.

Dr. Friedrich W. Kasten 1. Vorsitzender

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